

Juni 2017
|
Seite 15
D I A LOG
KÖGEL
GEMEINSAM – SICHER – STARK
ALLGEMEIN
Beim Arbeiten
draußen an geeigneten
Sonnenschutz denken
Die neue Tarifrente Bau
Seit dem 01.01.2016 wird die seit 1957 bestehende, über-
wiegend umlagefinanzierte Rentenbeihilfe durch die Tarif-
rente Bau schrittweise ersetzt.
Mit der Umstellung auf eine kapitalgedeckte Zusatzversor-
gung begegnet die Bauwirtschaft den Herausforderungen
des demografischen Wandels: Rückläufigen Beschäftigungs-
zahlen stehen immer mehr Bezieher von Rentenbeihilfen
gegenüber. Gleichzeitig sorgt die Tarifrente Bau für stabile
Beiträge der Arbeitgeber und sichert den Beschäftigten am
Bau eine attraktive Zusatzversorgung.
Für wen gilt die Tarifrente Bau?
Die Tarifrente Bau gilt für alle Arbeitnehmer, die nach dem
31.12.2015 erstmals in das Baugewerbe eintreten. Weiter
gilt sie für dieArbeitnehmer, die vor 2016 schon in Baubetrie-
ben der alten Bundesländer beschäftigt und am 31.12.2015
jünger als 50 Jahre sind. Besteht am 31.12.2015 schon ein
unverfallbarer Anspruch auf die bisherige Rentenbeihilfe,
werden dieser und der danach erworbene Anspruch aus der
Tarifrente Bau addiert. Zusätzlich wird ein Günstigkeitsver-
gleich vorgenommen: Es werden mindestens die Leistungen
gezahlt, die bei einem Verbleib in der „alten“ Rentenbeihilfe
gezahlt worden wären. Nur die Arbeitnehmer, die bei Ein-
führung der Tarifrente Bau schon im Baugewerbe beschäf-
tigt waren und bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatten,
bleiben im bisherigen System der Rentenbeihilfe. Erstmals
werden auch alle Auszubildenden in die überbetriebliche
Altersversorgung einbezogen.
Die Beiträge für die Tarifrente Bau werden grundsätzlich von
den Arbeitgebern aufgebracht, und zwar wie bisher bei den
gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Brutto-
lohnsumme, bei den Angestellten als Festbetrag.
Während bei der Rentenbeihilfe Festbeträge ausgezahlt
werden, die vom Alter bei Rentenbeginn und vom Erreichen
bzw. Überschreiten bestimmter Wartezeitstufen (Beschäf-
tigungszeiten im Baugewerbe) abhängen, richtet sich die
Höhe der Tarifrente Bau neben dem Alter bei Rentenbeginn
nur nach der Höhe der über die Dauer der Beschäftigung im
Baugewerbe insgesamt eingezahlten Beiträge. Dies ermög-
licht in vielen Fällen höhere Leistungen.
Damit trägt sie wesentlich dazu bei, die Attraktivität der
Branche zu erhöhen und stellt zusätzlich einen wichtigen
Baustein zur Fachkräftebindung und zur Nachwuchsgewin-
nung dar.
Es ist doch ganz klar: Wenn die liebe Sonne
lockt, halten sich die meisten Menschen am
liebsten draußen auf. Auf dem Balkon, der Ter-
rasse, im Eiscafé oder Freibad. Wer jedoch den
ganzen Tag draußen arbeitet – ob nun im eige-
nen Zier- oder Nutzgarten oder auf der Baustel-
le – sollte an ausreichenden Sonnenschutz vor
Hitze und UV-Strahlung denken.
Beim Arbeiten unter freiem Himmel werden hohe
Temperaturen und viel Sonnenschein zur Belas-
tung für Körper und Kreislauf. Am besten passt
man die Arbeitszeiten an die Sonnenstrahlung an
und nutzt besser die Morgen- oder Abendstunden.
Ist das nicht möglich, sollten Arbeitsplätze mit
Schattenspendern wie Sonnenschirmen oder
Sonnensegeln versehen werden. Man kann sich
auch selbst schützen, mit einer Kopfbedeckung
und luftdurchlässiger Kleidung, die den Körper
bedeckt. Für die Augen gibt es Sonnenschutzbril-
len nach DIN EN 166 und DIN EN 172 (Quelle:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft).
Unbedeckte Haut vor Arbeitsbeginn mit Sonnen-
schutzcreme Lichtschutzfaktor 30 oder höher
einreiben und alle zwei Stunden nachcremen. Die
Berufsgenossenschaft empfiehlt zudem, ausrei-
chend Mineralwasser oder Fruchtsaftschorle zu
trinken, Alkohol zu vermeiden und leichte Mahl-
zeiten zu bevorzugen. So lässt sich Augen- und
Hautschäden vorbeugen.
EINIGE HIGHLIGHTS IM ÜBERBLICK
n
sichere Zukunftsperspektiven
n
hohe Ausbildungsvergütungen
n
Arbeit mit den Händen und mit dem Kopf
n
Erfolge der Arbeit sind direkt sichtbar
n
im Freien arbeiten
n
etwas Einzigartiges schaffen
n
jeden Arbeitstag selbst gestalten
n
vielseitig und abwechslungsreich
n
bodenständig und traditionell
n
Erlerntes auch privat anwenden
n
fertiges Bauwerk bleibt auf Dauer bestehen
n
Bauen ist eine Leistung für den Menschen
n
Bauen bedeutet Teamwork
n
Bauen ist Umweltschutz
Die KÖGEL-Mitarbeiter sind es, die die Kunden begeistern.
Und weil sie viel fürs Unternehmen tun, ist KÖGEL ihnen
dankbar und tut viel für sie. Auch die Auszubildenden der
Unternehmensgruppe KÖGEL sind vom ersten Tage an Teil
des Teams und profitieren von den zahlreichen Leistungen.
DIESE SIND:
n
30 Tage Urlaub
n
zusätzliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld
n
Kostenbeteiligung an der
Berufsunfähigkeitsversicherung
n
vermögenswirksame Leistungen
n
betriebliches Gesundheitsmanagement,
z. B. Kooperation mit Fitness-Studios,
regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen etc.
n
Corporate Carsharing
n
überbetriebliche Altersvorsorge
durch Arbeitgeber finanziert
DAS IST ABER NOCH NICHT ALLES.
KÖGEL BIETET SEINEN AZUBIS ZUDEM:
n
Kostenübernahme der Schulbücher für die Berufsschule
n
kostenfreie Arbeitskleidung inklusive Reinigung
für die gewerblichen Auszubildenden
n
Veranstaltungen für Mitarbeiter und deren Partner,
zum Beispiel die Weihnachtsbaumaktion
(mit einem Weihnachtsbaum für jeden)
n
Fort- und Weiterbildungen
Im September 2016 bekam die Unternehmensgruppe
KÖGEL für ihr Engagement in puncto Ausbildung
das Gütesiegel „Best Place to Learn“ verliehen. Neben der
Auszeichnung zum „TOP JOB 2014“ ist dies die verdiente
Bestätigung hinsichtlich der Ausbildungsqualität. Ganz
nach dem Motto „Wir bilden aus um zu übernehmen“
garantiert KÖGEL allen Auszubildenden bei guter Leistung
die Übernahme.
Baubranche bietet vielfältige Vorzüge
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